Krankenhausseelsorge

Mit Ausnahme von ganz wenigen Regionen in Österreich ist die Evangelische Krankenhausseelsorge zum Erliegen gekommen. Die Ursache dafür liegt darin, dass seit der EU-Datenschutz-Grundverordnung aus bestimmten Gründen die Rechtsträger der Krankenanstalten/Kliniken und dergleichen einerseits bestimmte Daten vom Patienten nicht abfragen, andererseits auch nicht an die Evangelische Kirche – auch an andere gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften nicht – weitergeben. Diesbezüglich wurden seitens der Evangelischen Kirchen ver-schiedenste Schritte gesetzt, um dem Recht auf Krankenhausseelsorge im Sinne des § 18 Protestantengesetz 1961 wieder Geltung zu verschaffen. In verschiedensten Gesprächen mit Rechtsträgern von Krankenanstalten wurde mir gegenüber Folgendes eingeräumt: Gibt bei Aufnahme in eine Klinik/Krankenanstalt der evangelische Patient seine Konfession und seinen Wunsch, vom Evangelischen Pfarrer/von der Evangelischen Pfarrerin oder vom Evangelischen Krankenhausseelsorger/von der Evangelischen Krankenhausseelsorgerin besucht zu werden, an, stehen der Weitergabe der Daten an die zuständigen Evangelischen Seelsorger/innen rechtlich aus der Sicht des Datenschutzes keine Hindernisse entgegen.

Es ist nunmehr notwendig ist, dass evangelische Patienten bei der stationären Aufnahme in Kliniken etc. ausdrücklich mitteilen, dass in den Aufnahmeunterlagen vermerkt werden möge, dass sie evangelisch seien und von einem Evangelischen Pfarrer/Pfarrerin oder Evangelischen Krankenhausseelsorger/in besucht werden mögen. Wenn dies geschieht, sollte die Weitergabe der Daten an die zuständigen Evangelischen Seelsorger/innen funktionieren und damit auch so im Krankheitsfalle an evangelischen Patienten Seelsorge geübt werden können.

Dr. Peter Krömer eh.

Präsident der Synode A.B.

Dezember 2019