Bleibeantrag

Die Zugehörigkeit zu einer Pfarrgemeinde ergibt sich automatisch aus dem Hauptwohnsitz.

Sie übersiedeln und wollen weiterhin der Pfarrgemeinde des ehemaligen Hauptwohnsitzes angehören? Dann füllen Sie den BLEIBEANTRAG (Pkt. I. 5.) aus:

Das Presbyterium der Pfarrgemeinde wird in seiner nächsten Sitzung nach Ihrer Antragstellung über den Antrag befinden.