Friedhofsangelegenheiten

Evangelischer Friedhof Neuhaus am Klausenbach (Foto: Alexander Joham)
  • Grabgebühr Erwachsenengrab (Tiefen- bzw. Doppelgrab): EUR 25,00 pro Jahr
  • Grabgebühr Kindergrab: EUR 5,00 pro Jahr
  • Gruftgebühr: EUR 30,00 pro Jahr

Die Höhe der Gebühren wurde vom Muttergemeindepresbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Neuhaus am Klausenbach festgesetzt.

Die Abrechnung der Friedhofsgebühren erfolgt einmal jährlich.

Weitere festgelegte Gebühren:

  • Kranzentsorgungsbeitrag nach einem Begräbnis: EUR 10,00 je zu entsorgendem Kranz bzw. Gesteck

Werden die Kränze selbst entsorgt, informieren Sie bitte unsere Friedhofsverwaltung davon. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Gebühren.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Grabsteinentfernung von der Pfarrgemeinde aus personellen Gründen nicht mehr angeboten werden kann. Wir empfehlen, sich an die Steinmetzbetriebe der Umgebung zu wenden.

Für die Aufgaben der Friedhofsverwaltung sind folgende ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig:

Verwaltung (Kassenführung, Evidenzhaltung)

Edith Meitz (Telefon 03329/2804, Mobil 0664/311 24 12, E-Mail edith.meitz@aon.at)

Grabstellen (z.B. bei Steinmetzarbeiten)

Karl Zieger (Mobil 0664/316 11 21)

Werner Halb (Mobil 0664/467 10 80)

Wasserleitung, Grünanlagen

Karl Zieger (Mobil 0664/316 11 21)