
- Grabgebühr Erwachsenengrab (Tiefen- bzw. Doppelgrab): EUR 20,00 pro Jahr
- Grabgebühr Kindergrab: EUR 5,00 pro Jahr
- Gruftgebühr: EUR 25,00 pro Jahr
Die Höhe der Gebühren wurde vom Muttergemeindepresbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Neuhaus am Klausenbach festgesetzt.
Die Abrechnung der Friedhofsgebühren erfolgt einmal jährlich.
Weitere festgelegte Gebühren:
- Grabsteinentfernung: EUR 35,00 pro Arbeitsstunde
- Kranzentsorgungsbeitrag nach einem Begräbnis: EUR 50,00
Werden die Kränze selbst entsorgt, bzw. wird die Grabsteinentfernung anderweitig in Auftrag gegeben, informieren Sie bitte unsere Friedhofsverwaltung davon. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Gebühren.
Für die Aufgaben der Friedhofsverwaltung sind folgende ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig:
Verwaltung (Kassenführung, Evidenzhaltung)
Edith Meitz (Telefon 03329/2804, Mobil 0664/311 24 12, E-Mail edith.meitz@aon.at)
Grabstellen (z.B. bei Steinmetzarbeiten)
Karl Zieger (Mobil 0664/316 11 21)
Werner Halb (Mobil 0664/467 10 80)
Wasserleitung, Grünanlagen
Karl Zieger (Mobil 0664/316 11 21)